Die deutsche Rundfunkordnung ist nach dem Zweiten Weltkrieg nach britischem Vorbild geschaffen worden. Die BBC stand Pate für die ARD-Anstalten und später das ZDF. Die durch die Hitler-Diktatur verblendeten Deutschen sollten auf den Weg der Tugend gebracht werden. Der freiheitliche Rechtsstaat und Demokratie sollten Einzug halten - und die Öffentlichen sollten dabei helfen. Dafür galt die "Demokratieabgabe" (1953 waren das 7 Mark), wie sie der Fernsehdirektor des WDR, Jörg Schönenborn, später einmal bezeichnete, als legitimes Mittel.
Inzwischen haben die Öffentlichen in Deutschland die alt-ehrwürdige BBC überholt. Im Umfang, bei den Kosten, doch leider nicht im Blick auf die Qualität. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland ist mit 20 Fernseh- und 63 Radioprogrammen und Einnahmen von über 8,3 Milliarden Euro pro Jahr der umfangreichste und teuerste der Welt. Zu den Olympischen Spielen in London 2012 entsandten ARD und ZDF mehr Mitarbeiter als Deutschland Sportler bei den Spielen hatte. 480 Mitarbeiter von ARD und ZDF zogen in London ein. Der Wettbewerber Eurosport, der nahezu den gleichen Sendeumfang seinen deutschen Zuschauern lieferte, kam mit 25 Mitarbeiter aus.
Zwar kann man über Qualität streiten, und nicht alles ist schlecht bei den Öffentlichen. Jedoch schwindet die Akzeptanz bei den jüngeren Zuschauern von Jahr zu Jahr während die Einnahmen aus den Rundfunkgebühren steigen und steigen. Die Skandale häufen sich, wie jüngst beim großzügigen Vertrag mit Thomas Gottschalk.
Die Gebührenumstellung auf einen Wohnungs- und Betriebsstätten-bezogenen Rundfunkbeitrag war ein perfider Schachzug von ARD und ZDF. Früher musste nur der Besitzer von Radio- und Fernsehgeräten den Rundfunkbeitrag bezahlen. Das war für die damalige Gebühreneinzugszentrale (GEZ) mühsam und aufwendig. Sie mussten demjenigen, den sie zu Kasse bitten wollten, nachweisen, dass er ein Gerät besitzt. Mit der Umstellung zum 01.01.2013 hat sich das geändert. Jetzt sind alle dran. Das Argument der Öffentlichen war, dass inzwischen jeder Computer und jedes bessere Smartphone über Livestream und Mediathek auf das Angebot der Öffentlichen zugreifen kann.
Erst der Schritt ins Netz ermöglichte ARD und ZDF den Zugriff auf alle Bürger und Unternehmen in Deutschland. Wie immer in solchen Fällen führt dies zu Kollateralschäden. Wer keinen Fernseher, kein Radio, keinen Computer und kein Smartphone besitzt, muss dennoch bezahlen. Wer die öffentlichen Sender verschmäht und nur Private schaut, muss ebenfalls zahlen. Wer sich nur im Internet informiert auch. Da es eine kommunale Meldepflicht gibt, ist kein Entrinnen möglich.
Gerade Unternehmen sind vielfach besonders belastet. So beklagen sich Autovermieter, Filialisten und Unternehmen mit vielen Betriebsstätten oder einem großen Außendienst über massiv steigende Rundfunkbeiträge.
Der Autovermieter Sixt klagt inzwischen gegen die Rundfunkbeiträge. Ihn betrifft es besonders. Mit zahlreichen Filialen und etwa 40.000 Fahrzeugen gehört das Unternehmen zu den Hauptverlierern der Neuregelung. Pro Autoradio werden zum Beispiel 69,96 Euro pro Jahr fällig. Insgesamt bedeutet dies für das Unternehmen mehr als 3 Millionen Euro pro Jahr an Rundfunkbeiträgen, obwohl die Kunden ja bereits ihren eigenen Rundfunkbeitrag bezahlen. Vielleicht sollte man auch noch die Regelung einführen, dass neben dem Mieter einer Wohnung auch noch der Vermieter den Rundfunkbeitrag entrichten soll?
So wichtig die juristische Auseinandersetzung im Detail auch ist, so ist doch das gesellschaftliche Klima mindestens ebenso entscheiden, das für eine Änderung der Rundfunkordnung in Deutschland erreicht werden muss. Solange die Staatskanzleien, das Kanzleramt und die Parlamente in Deutschland Gewissheit haben, dass sich nur eine Minderheit beklagt und der Meinung ist, dass der Rundfunkbeitrag unsozial, willkürlich und teuer ist, werden sie den Sturm der Entrüstung immer wieder unbeschadet über sich ziehen lassen können.
Doch wie ändert man ein gesellschaftliches Klima? Wie gelingt es, die Beamten und Politiker in den Staatskanzleien und Parlamenten zu einer grundsätzlichen Änderung zu bewegen?
Der ehemalige Handelsblatt-Kolumnist Nobert Häring hat vor einigen Tagen einen interessanten Vorschlag gemacht. Häring, der lange Zeit in der wöchentlichen Kolumne "Stimmt es, dass..." ökonomische Zusammenhänge respektlos und allgemeinverständlich darstellte, hat seine Einzugsermächtigung für den "Beitragsservice" von ARD und ZDF gekündigt.
Anschließend meldete sich dieser und bat um die Überweisung des Betrages. Häring schrieb zurück, dass er den Rundfunkbeitrag bar bezahlen wolle. Er verwies auf § 14 Bundesbankgesetz. Dort steht, dass "in Deutschland ... auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkt gesetzliche Zahlungsmittel" sind. Das bedeute, so Häring in seinem Schreiben weiter, "dass Sie die Bezahlung einer Schuld mit diesem unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittel nicht ablehnen dürfen. Sollten Sie stattdessen auf Begleichung per Banküberweisung oder Einzug von Giralgeld bestehen, bitten wir um Angabe der gesetzlichen Grundlage hierfür."
Seitdem habe er vom "Beitragsservice" von ARD und ZDF nichts mehr gehört. Er vermute, man verzichte lieber auf seine Rundfunkbeiträge, als dass man nur seinetwegen anfängt, eine Bargeldeinzahlungsmöglichkeit zu schaffen, wie das gesetzlich gefordert sei.
Eine geniale Idee! Häring schlägt die staatliche Willkür mit ihren eigenen Waffen. Zum einen unterläuft er den schleichenden Trend zur Diskriminierung von Bargeld, die auch bei staatlichen und halbstaatlichen Institution stattfindet. Und zum anderen drückt er damit seinen Protest gegen die Zwangsgebühren aus ohne in Zahlungsverzug zu kommen. Denn allein 60.000 Vollstreckungsbescheide pro Monat erwirkt der "Beitragsservice" aktuell gegen säumige Zahler. Ihnen droht im Zweifel dann schon einmal eine Wegfahrsperre am Auto oder die Erzwingungshaft. Wer diesen mühsamen Weg nicht gehen will, sollte den rechtsstaatlichen Weg gehen – die Barzahlung.
Gelingt es, zehntausend, hunderttausend oder vielleicht sogar eine Million Zwangsbeitragszahler zu bewegen, ihre Einzugsermächtigung zu kündigen und die Barzahlung zu verlangen, dann kommt etwas ganz Großes in Bewegung – eine breite Diskussion über den Sinn und Unsinn der Zwangsbeiträge für den teuersten Rundfunk der Welt. Es wäre der Anfang vom Ende staatlicher Willkür.
- 14 (Notenausgabe)
- (1) Die Deutsche Bundesbank hat ... das ausschließliche Recht, Banknoten im Geltungsbereich dieses Gesetzes auszugeben. Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Die Deutsche Bundesbank hat die Stückelung und die Unterscheidungsmerkmale der von ihr ausgegebenen Noten öffentlich bekannt zu machen.